Häufig gestellte Fragen

Klärung aller Details zu Notar- und Übersetzungsleistungen für Ruhestandspapiere

Welche Dokumente benötigen eine notarielle Beglaubigung für die Rente?

FAQ

In der Regel müssen Rentenanträge, Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Auslandspensionsnachweise notariell beglaubigt werden. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Unterlagen Ihre zuständige Stelle erfordert und fertigen beglaubigte Kopien in der richtigen Form an.

Wie läuft die Übersetzung von Pensionsunterlagen ab?

FAQ

Unsere vereidigten Übersetzer übersetzen Ihre Pensionsbescheide, Rentenauszug und Bescheinigungen fachgerecht vom Deutschen ins Englische oder umgekehrt. Der Ablauf umfasst Dokumentencheck, Anfertigung einer exakten Terminologieübersetzung und abschließende Korrektur mit Qualitätskontrolle.

Benötige ich separate Atteste für meinen Rentenantrag?

FAQ

Atteste wie ärztliche Gutachten oder Bescheinigungen über Ausbildungszeiten können je nach Rentenform unterschiedlich sein. Wir beraten Sie zu den geforderten Arten und erstellen beglaubigte Übersetzungen für ausländische Behörden.

Kann ich Termin und Übersetzung im Kombipaket buchen?

FAQ

Ja, wir bieten ein Kombipaket an: notarielle Beglaubigung vor Ort in Zürich und beglaubigte Übersetzung in einem Gesamtprozess. Das spart Zeit und stellt sicher, dass alle Unterlagen einheitlich verarbeitet werden.

Wie lange dauern Beglaubigung und Übersetzung?

FAQ

Für notarielle Beglaubigungen vor Ort in Zürich bei NotarLing nutzen wir standardmäßig einen Termin. Übersetzungen benötigen je nach Umfang 1–3 Arbeitstage. Expressbearbeitung ist nach Absprache möglich.

Welche Sprachexperten sind bei NotarLing tätig?

FAQ

Unser Team besteht aus vereidigten Übersetzern mit Spezialisierung auf Alters- und Sozialversicherungsrecht sowie erfahrenen Notaren, die Ihre Dokumente juristisch präzise bearbeiten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

FAQ

Die Gebühren setzen sich aus Notarkosten und Übersetzungshonoraren zusammen. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot mit allen Einzelposten und informieren Sie vorab über den Gesamtbetrag.